Ankündigungen des Bundeskanzlers müssen Taten folgen

Wintermeyer: Ankündigungen des Bundeskanzlers zur Bio- und Gentechnologie müssen endlich Taten folgen!

Der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für Gentechnik und Bioethik, Axel Wintermeyer, hat die Äußerungen von Bundeskanzler Schröder zur Bio- und Gentechnologie im Grundsatz begrüßt, fordert jedoch, dass diesen Ankündigungen endlich Taten folgen und Grenzen bei der Forschung beachtet werden müssen. Bundeskanzler Schröder hatte gesagt, die Debatte über die Grenzen der Bio- und Gentechnologie könne nicht als abgeschlossen gelten. „Wenn der Bundeskanzler gemeint hat, dass nun mit entschlossenen Schritten etwa im Bereich der Grünen Gentechnik oder bei der Forschungsförderung von adulten Stammzellen gehandelt wird, ist dies die richtige Richtung, die wir schon seit langem fordern“, sagte Wintermeyer. Damit würde die rot-grüne Verhinderungspolitik der letzten Jahre endlich beendet.

„Sollte es dem Bundeskanzler jedoch nur um die Überschreitung ethischer Grenzen bei der Forschung am menschlichen Erbgut gehen, wäre dies sehr bedauerlich“, unterstrich der CDU-Politiker.

Wintermeyer fragt auch, wie der Koalitionspartner der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, diese Äußerungen des Bundeskanzlers aufnehmen werde. Er sei sehr gespannt auf eine entsprechende Stellungnahme dieser Partei. Man könne auch nicht sicher sein, ob es sich nicht „einmal mehr um leere Ankündigungen des Bundeskanzlers handelt“. „Der Populismus ist das Markenzeichen dieses Regierungschefs, ersetzt jedoch keine aktive, vorausschauende Forschungspolitik“, betonte Wintermeyer. Auch in Hessen werde es daher zur Nagelprobe kommen, wie ernst es die SPD mit der plötzlichen Forschungsfreundlichkeit des Bundeskanzlers nehme.

Der CDU-Experte betonte, dass sich die CDU weder bei der Grünen noch der Roten Gentechnologie von einer präzisen Abwägung von Chancen und Risiken abbringen lasse. Mit Blick auf die Beschlüsse des Bundestages zur Stammzellforschung und zum Klonverbot sagte Wintermeyer: „Der Schutz menschlichen Lebens von Anfang an muß auch in Zukunft gegen jede widernatürliche technische Nutzung sichergestellt sein.“ Deshalb dürfe über die vom Bundestag gezogenen Grenzen in keinem Fall hinausgegangen werden. Sollte der Bundeskanzler genau dies jedoch vorhaben, wäre das auch ein Affront gegenüber dem deutschen Parlament, das in diesen Fragen parteiübergreifende Beschlüsse gefaßt habe.