Anhörung zur Reform der Hessischen Verfassung

CDU-Position in vollem Umfang bestätigt!
Axel Wintermeyer: Historische Verfassung erhaltenswert!

Der Obmann der CDU-Landtagsfraktion in der Enquete-Kommission zur Änderung der Hessischen Verfassung, Axel Wintermeyer, hat im Anschluss an die Anhörung zur Bedeutung des historischen Charakters der Verfassung in Wiesbaden für seine Fraktion festgestellt: „Eine große Anzahl der Anzuhörenden hat die Bedeutung des hessischen Verfassungswerks in einen historischen Zusammenhang gestellt, der bewahrt werden muss. Das bestätigt unsere Auffassung, dass die Verfassung keine Geschäftsordnung, sondern auch ein Dokument der Zeitgeschichte ist.“

In der öffentlichen Anhörung vor der Enquete-Kommission waren Verfassungsjuristen aus der ganzen Bundesrepublik und gesellschaftliche Gruppen zu Wort gekommen und sollten aus ihrer Sicht die historische Bedeutung der hessischen Verfassung darlegen. Diese war nach einer Volksabstimmung im Jahr 1946 in Kraft getreten uns gilt seitdem in praktisch unveränderter Form als älteste Verfassung auf dem Boden der Bundesrepublik bis heute fort.

Wintermeyer sagte, einige der Sachverständigen hätten mit „erfrischender Klarheit“ ausgeführt, dass die Verfassung des Landes in beispielhafter Weise für den verfassungsrechtlichen Neuanfang nach 1945 stehe, als nach einer neuen demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialstaatlichen und freiheitlichen Ordnung in Deutschland gesucht wurde. Sie sei ein „Monument historischer Erinnerung und Entwicklung“, das nicht nur für die Entwicklung Hessens, sondern auch Deutschlands insgesamt von hoher Bedeutung sei.

In diesem Sinne setze die Union auch für die Zukunft in der Debatte auf „Zurückhaltung, Dialog und breiten Konsens zwischen den Fraktionen“, so der CDU-Politiker. Unbestreitbar sei das Werk in einigen Bestimmungen überholt. Die Anhörung habe diesbezüglich auch die Notwendigkeit aufgezeigt, die verfassungswidrigen Normen zu streichen und einige wenige behutsame Änderungen zu vollziehen. „Diese dürfen aber das Wesen der Verfassung nicht antasten“, so der CDU-Politiker weiter. „Was im Konsens geht, das geht. Wenn es keinen Konsens gibt, wird es keine Änderungen geben. Ausufernde Änderungen, die unter den Fraktionen strittig sind, wird es nicht geben. Die Verfassung eignet sich nicht zum Parteienzank.“