Fundamentaler Lebensschutz wird in Frage gestellt!

Axel Wintermeyer kritisiert Urteil des Europäischen Gerichtshofs „Skandal!
Recht auf Leben in Europa hängt vom jeweiligen Übersetzungstext der Menschenrechtskonvention ab“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, hat das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Embryonen und menschlichen Föten das Recht auf Leben abzusprechen, scharf kritisiert. „Hier wird der fundamentale Lebensschutz in unerhörter Weise in Frage gestellt.“

Das Gericht hatte am Mittwoch in Straßburg die Klage einer Französin zurückgewie­sen, die durch einen ärztlichen Kunstfehler ihr ungeborenes Kind verloren hatte. Die Urteilsbegründung, in der es hieß, dass das in der europäischen Menschenrechtskon­vention niedergelegte Recht auf Leben nicht für das ungeborene Leben gelte, kritisierte der CDU-Politiker als „skandalös und untragbar“.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass das Gericht allein im Hinblick auf den französischen Text der Konvention festgestellt habe, dass ein Fötus nicht als „menschliche Person“ mit Anspruch auf rechtlichen Schutz erachtet werden könne. Im Hinblick auf die deutsche Übersetzung des Artikel 2 der Konvention, in der vom „Recht jedes Menschen auf Leben“ gesprochen werde, hätte das Gericht im Falle eines deutschen Kindes anders urteilen müssen, so der CDU-Abgeordnete. „Es ist unglaublich und unakzeptabel, dass das Recht auf Leben im modernen Europa nur von der jeweiligen Übersetzung des Textes der Menschrechtskonvention abhängt.“

Wintermeyer, der auch Vorsitzender der Bioethik-Kommission der CDU Hessen ist, forderte mit Nachdruck eine europaweite einheitliche Neuinterpretation des Artikels 2 der Menschenrechtskonvention, die den Schutz des ungeborenen Lebens in den Mittelpunkt stellt. „Gerade im Hinblick auf neue Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik und Behandlung im Mutterleib ist der gesetzliche Schutz von Ungeborenen dringender denn je“, so Wintermeyer. „Hier muss sich dringend etwas tun, so darf es nicht bleiben.“