Klareres Bekenntnis zu Klon-Verbot notwendig!

Axel Wintermeyer kritisiert: Ethikrat verwässert gesetzliches Klonverbot!

Die heutige Stellungnahme des Nationalen Ethikrates, das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken in Deutschland „gegenwärtig nicht zuzulassen“ führte beim Gentechnik-Experten der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, zu Verwunderung und Besorgnis. Vor allem die Betonung auf „gegenwärtig“ irritiert Wintermeyer, lässt es doch die Frage nach einer zukünftigen Aufhebung des therapeu­tischen wie reproduktiven Klonen offen.

„Die jetzige Entscheidung, das Klonen von menschlichem Leben gegenwärtig nicht zuzulassen, wird hoffentlich nicht zur Interpretationsblase!“, so der CDU-Politiker. Nicht nur gegenwärtig, sondern auch zukünftig dürfe das therapeutische und reproduktive Klonen von Menschen nicht zugelassen werden. „Was heute richtig ist, kann morgen nicht falsch sein!“, so der Landtagsabgeordnete Axel Wintermeyer.
„Die Entscheidung des Gremiums hat gezeigt, dass zumindest ein Teil seiner Mitglie­der daran interessiert ist, der moralischen, christlichen und politischen Grundhaltung zu folgen“, so Wintermeyer weiter und verwies nochmals auf die geltende Gesetzgebung wie das Embryonenschutzgesetz von 1991 und das Stammzellengesetz von 2002.

Auch erhofft sich der CDU-Politiker dadurch neue Impulse bei den beginnenden Verhandlungen bei den Vereinten Nationen für ein weltweites und generelles Klonver­bot. „Hier müsse die Bundesregierung sich für ein eindeutiges Verbot von Klonen einsetzen“, so Wintermeyer und erinnerte daran, dass ein UN-Klonverbot im vergange­nen Jahr an den Stimmen Deutschlands scheiterte.