Axel Wintermeyer: Hessische Rechtssprechung wird noch bürgerfreundlicher

Ein Pilotversuch für den Einsatz von Videotechnik läuft seit dem Jahr 2000 erfolgreich beim Finanzgericht in Kassel und soll jetzt nach dem Willen der CDU-Fraktion auch auf andere hessische Gerichte ausgeweitet werden. Die Prozessordnungen in Deutschland sehen heute in nahezu allen Bereichen der Justiz die Möglichkeit vor, Gerichtsverhandlungen in der Weise durchzuführen, dass Verfahrensbeteiligte nicht mehr persönlich im Gerichtssaal anwesend sein müssen, sondern per Videokon­ferenztechnik „live“ von anderen Orten zugeschaltet werden können.

Die Pläne der CDU-Fraktion erläutert der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Axel Wintermeyer: „Es ist vorgesehen in einem nächsten Schritt das Oberlandesgericht Frankfurt, mehrere Landgerichte in Hessen sowie einige Justizvollzugsanstalten mit der Videokonferenztechnik auszustatten. Dies ist für Hessen ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur modernsten Justiz Deutschlands.“ Zumal Hessen das erste Bundes­land wäre, das flächendeckend diese Möglichkeit anbieten wird. Die Kosten dafür belaufen sich nach Schätzungen des hessischen Justizministeriums auf ca. 240.000 Euro. „Dieses Geld wollen wir in die Hand nehmen, um auf dem neusten Stand der Technik Strafta­ten noch schneller und effektiver zu verfolgen“, so Wintermeyer.

Demgegenüber stehen erhebliche Einsparungen für die hessische Justiz bei Kosten und Zeitaufwand durch Vermeidung von Vorführungen bei Gericht gegenüber. Auch Anwälte profitieren demnach von der neuen Technik. Sie können zukünftig vermehrt an Gerichtsverfahren ohne Zeitaufwand und Reisetätigkeit teilnehmen, sofern sie mit der neuen Technik ausgestattet sind oder einen Konferenzraum in ihrer Nähe aufsuchen.