Wintermeyer: Kommunen und Kirchen wird geholfen

Wiesbaden/Hofheim. Nach Auskunft des CDU-Landtagsabgeordneten Axel Wintermeyer erhalten insgesamt 5 Kommunen im Main-Taunus Kreis 166.996 Euro zu Erhaltung von Kirchen und Pfarrhäusern von der Hessischen Landesregierung. „Die Regierung unter Ministerpräsident Roland Koch sei auch in finanziell schwieriger Zeit immer ein verlässlicher Partner für die Kommunen“, erklärte Wintermeyer.
Das Land stellt über den kommunalen Finanzausgleich insgesamt über 75 Millionen Euro zur Ablösung der Kirchenbaulasten zur Verfügung; 18,8 Millionen Euro sind hiervon eine freiwillige Leistung des Landes. Im Dezember 2003 habe das Land mit den Kirchen in Hessen, dem hessischen Städte-Gemeindebund eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Diese sei die Grundlage, dass die Kosten für die Erhaltung von rund 1.200 Kirchen und Pfarrhäusern in Hessen verbindlich abgelöst werden können. Im Main-Taunus-Kreis erhielten Eppstein 8.903 €, Flörsheim 70.107 €, Hofheim 24.556 €, Kelkheim 7.790 € und Kriftel 56.640.

„Die finanzielle Zusage von Finanzminister Karlheinz Weimar ist dreifach positiv“, so Wintermeyer. „Jetzt besteht Rechtssicherheit bei der Ablösung der Kirchenbaulasten, unsere Kirchen werden als wichtige Kulturgüter und Wahrzeichen in den Ortschaften geschützt. Außerdem wird es durch den Investitionsschub zu einer Stärkung der heimischen Bauwirtschaft kommen“, erklärte Wintermeyer weiter. Gerade der „gebeutelte Mittelstand“ werde profitieren.

Neben den zur Verfügung gestellten Geldern gewährt das Land den Kommunen ein zinsloses Darlehen in Höhe von insgesamt 15 Millionen Euro, teilte Wintermeyer mit. Die Unterstützung des Landes bei der Ablösung von Kirchenbaulasten sowie der Gewährung eines zinslosen Darlehens bezeichnete Wintermeyer (CDU) als einen „wichtigen Schritt für die Kommunen und Kirchen im Main-Taunus Kreis“. Aufgrund der Vereinbarung könnten finanzielle Streitigkeiten oder gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Kommunen und Kirchen über die Höhe der Zahlungen zum Erhalt von Kirchen und Pfarrhäusern vermieden werden. Bistümer und Landeskirchen hätten mit einer Freistellungserklärung die Garantie gegeben, dass künftig keine Baulastenansprüche gegenüber den Kommunen erhoben werden.
„Unser Einsatz hat sich gelohnt, die gefundene Lösung stellt alle zufrieden“, erklärte Wintermeyer. Die CDU habe ihre Rolle als „Verbündeter der Kommunen und Kirchen“ wieder einmal unter Beweis gestellt.