Gesetz-Entwurf zur DNA-Analyse

Als „blinden Aktionismus“ kritisierte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuregelung der DNA-Analyse. „Dieser Gesetzentwurf zeichnet sich nur durch eines aus: Halbherzigkeit“, so der Rechtsexperte. Frau Zypries wäre gut beraten gewesen, wenn sie zum Ende von Rot/Grün in Berlin ausnahmsweise mal etwas Vernünftiges gemacht und die Forderungen der Union nach einer Gleichstellung des DNA-Abgleichs mit dem herkömmlichen Fingerabdruck umgesetzt hätte.

Ihr Verweis, diese Gleichstellung sei verfassungsrechtliche unzulässig, sei „doch sehr verwunderlich“. Denn zur gleichen Zeit versucht Rot/Grün den Visa- Untersuchungsausschuss vorzeitig zu beenden, was nach Meinung aller Rechtsexperten in eklatanter Weise verfassungsrechtlich unzulässig ist. „Rot/Grün legt die Verfassung nach ihrer eigenen Parteitaktik aus“, so Wintermeyer. „Das Vorhaben der Bundesjustizministerin ist nichts Anderes als ein leicht zu durchschauender Versuch, auf dem sinkenden Schiff der SPD den verzweifelten Anschein zu wahren, alles sei noch in Ordnung.“

Der jetzige Gesetzentwurf stehe in „guter Tradition einer ganzen Reihe von Pleiten rot/grüner Justizpolitik“. Von der nachträglichen Sicherungsverwahrung, bei der sich die Bundesjustizministerin von Deutschlands höchstem Gericht belehren lassen musste, welche Regelungskompetenz dem Bundesgesetzgeber überhaupt zusteht, über das Antidiskriminierungsgesetz, das in ungewöhnlicher Schärfe auch in der SPD kritisiert wurde, bis hin zu dem jetzt vorgelegten Schnellschuss eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der DNA-Analyse. „Überall nur Pleiten, Pech und Pannen“, so Wintermeyer abschließend.