Wintermeyer: „BGH-Urteil gibt Sexualstraftätern keine Chance!“

Wiesbaden. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Axel Wintermeyer, hat die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur so genannten nachträglichen Sicherungsverwahrung begrüßt. Das Karlsruher Gericht verwies das Verfahren gegen einen bereits entlassenen Sexualstraftäter an das Landgericht Wiesbaden zurück, das die Sicherungsverwahrung abgelehnt hatte und ordnete eine neue Entscheidung an.

„Endlich hat die BGH-Rechtsprechung gehandelt und die unklare Formulierung in der Gesetzesbegründung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung geschlossen“, so der Rechtsexperte Wintermeyer (CDU), der hinzufügte, dass der BGH ein richtiges Zeichen gesetzt hat, indem er in seinem Urteilstenor betonte, dass trotz Ende der Strafhaft noch über die Sicherungsverwahrung entschieden werden könne. „Hier wird Rechtsicherheit geschaffen und gleichzeitig eine tatsächliche Sicherheit für die Bevölkerung geboten. Dies zeige mit welch heißer Nadel Rot-Grün in Berlin auch bei hochsicherheitsrelevanten Gesetzen strickt. Es ist überaus peinlich, dass erst der BGH solche Lücken schließen müsse“, so Wintermeyer.

„Schon in unserem Regierungsprogramm haben wir klar gestellt, dass wir der Ansicht sind, dass es zum Schutze der Bevölkerung einer Regelung bedarf, mit der auch solche Täter, bei denen sich erst nach der Verurteilung die besondere Gefährlichkeit herausstellt, über die reguläre Dauer der Verurteilung hinaus inhaftiert bleiben können“ , so Wintermeyer. Mit der BGH-Entscheidung wird sichergestellt, dass auch solche Sicherheitsrisiken in die Entscheidung einfließen, die erst kurz vor Ende der Haft offenbar werden.

„Der BGH hat richtig erkannt: Tickende Zeitbomben gehören hinter Schloss und Riegel!“, so Wintermeyer abschließend.