Axel Wintermeyer: „DNA-Abgleich mit Fingerabdruck gleichstellen“

Axel Wintermeyer, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, hat anlässlich der Festnahme eines Tatverdächtigen nach dem Mord am kleinen Christian aus Berlin gefordert, dass der DNA-Abgleich endlich mit dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichgestellt wird. Der Verdacht fiel nach einem DNA-Abgleich der Spuren an der Leiche auf den 16-Jährigen.

„Immer wieder führt der DNA-Abgleich zur Aufdeckung von Taten, die teils Jahre zurückliegen. Seit 1998 sind mit der Gendatenbank schon 18.000 Straftaten aufgeklärt worden. Die Erfolge sprechen für sich. Gerade auch zur Abschreckung potenzieller Täter muss der DNA-Abgleich endlich zur Standardermittlungsmethode werden“, so Wintermeyer.

Wintermeyer kündigte an, dass man in Hessen nicht nachlassen werde, weiter dafür zu kämpfen, dass die Möglichkeiten des Einsatzes des DNA-Abgleichs ausgeweitet werden. „Ich hoffe, dass nach dem 18.9. endlich eine neue Bundesregierung den Amtssitz in Berlin übernehmen wird, auch damit wir endlich diese Forderung umsetzen können. Denn Rot-Grün zeichnet sich auch in dieser Frage allein durch ihre Blockadehaltung aus.“

Zudem wiederholte Wintermeyer seine Forderung nach einem entschlossenen Handeln gegen Jugendgewalt: „Mit Erschrecken müssen wir nicht nur derartige abscheuliche Einzelfälle zur Kenntnis nehmen, sondern sehen uns auch insgesamt damit konfrontiert, dass die Bereitschaft bei Jugendlichen, Gewalt gegen andere anzuwenden, dramatisch gestiegen ist“, so Wintermeyer. Die Zahlen der Kriminalstatistik bestätigten dies: Der Anteil der Kinder bis 14 Jahren, die eine gefährliche oder schwere Körperverletzung begangen haben, ist seit 1994 von 2,8 Prozent auf 6,9 Prozent gestiegen. „Wegschauen ist keine Lösung, alle Bereiche der Gesellschaft sind gefordert entschlossen zu handeln“, so der CDU-Politiker.

„Die CDU Hessen fährt einen klaren Kurs im Jugendstrafrecht: Kein Verstoß gegen die Rechtsordnung darf hingenommen, toleriert oder gar klein geredet werden. Auch vermeintlich „kleinere“ Delikte, wie Sachbeschädigung, Vandalismus oder Diebstahl dürfen nicht ungeahndet bleiben. Dies sind keine Kavaliersdelikte!“, so der CDU-Abgeordnete. Kindern und Jugendlichen müsse möglichst unverzüglich nach der Tat durch den Staat klar gemacht werden, dass sie mit ihren rechtswidrigen Handlungen eine Grenze überschritten hätten und dass dies nicht toleriert werde! „Wehret den Anfängen, ist dabei das Motto“, so Wintermeyer.

Dabei betonte Wintermeyer aber zugleich, dass reines Bestrafen keine allumfassende Lösung des Problems sei, vielmehr müsse auch darauf geachtet werden, dass die zahlreichen Jugendhilfemaßnahmen, die zur Verfügung stünden, konsequent angewendet werden. „Es darf nicht sein, dass unter dem Hinweis des primären Erziehungsrechtes der Eltern jede Verwahrlosung durch die Jugendämter sehenden Auges hingenommen wird.“

Auch die Eltern seien mehr als bisher heranzuziehen. Die richtige Verzahnung von präventiver Arbeit, Jugendhilfe und der Anwendung des Jugendstrafrechtes sei im Ergebnis der Schlüssel zum Erfolg. In diesem Zusammenhang forderte Wintermeyer erneut, das Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Anwendung von Jugendstrafrecht in der Altersgruppe der Heranwachsenden von 18 bis 21 Jahren umzukehren. „Es muss die Regel und nicht die Ausnahme sein, dass der, der bereits die vollen Rechte mit 18 Jahren hat, auch wie ein Erwachsener bestraft wird.“