Wintermeyer: „DNA-Abgleich muss dem Fingerabdruck gleichgestellt werden“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, forderte heute im Hinblick auf die laufenden Beratungen der Arbeitsgruppe Justiz im Rahmen der Koalitionsgespräche in Berlin alle Verantwortlichen der SPD auf, ein Einsehen zu haben und nun endlich der langjährigen Forderung der CDU nachzugeben: „Der DNA-Abgleich muss als gleichwertiges Mittel der Strafverfolgung anerkannt und in seinem Anwendungsbereich mit dem klassischen Fingerabdruck gleichgesetzt werden, ohne wenn und aber und ohne Einschränkungen“, so Wintermeyer.

„Schon seit 2003 verlangen die CDU in Hessen, die CDU-Fraktion im Landtag und die von ihr getragene Landesregierung, dass der Bund die Rechtslage ändert. Bisher konnte er sich jedoch unter der rot-grünen Führung nur zu halbherzigen Lösungen durchringen. Dabei wird immer wieder von Praktikern eine Gleichstellung mit dem her­kömmlichen Fingerabdruck gefordert und diese Forderung durch die Erkenntnisse der Wissenschaft bestätigt. So ist unter Kriminologen unbestritten, dass der Mehrzahl schwerster Verbrechen wie Mord und Vergewaltigung kleinere Straftaten vorausgehen. Es ist erwiesen, dass beispielsweise mehr als 75 Prozent aller Sexualstraftäter zuvor gerade nicht einschlägig, sondern in anderen Deliktsgruppen auffällig wurden, etwa bei Diebstahl und Körperverletzung. Daher muss gerade auch in diesen Bereichen der DNA-Abgleich und die DNA-Speicherung uneingeschränkt eingesetzt werden“, so der Rechtsexperte Wintermeyer. Auch das Festhalten an dem Richtervorbehalt sei nicht notwendig, vielmehr müsse im Interesse einer effektiven Strafverfolgung allein die Staatsanwaltschaft beziehungsweise die Polizei entschei­dungsbefugt sein, wie eben beim herkömmlichen Fingerabdruck.

Immer wieder zeigten spektakuläre Einzelfälle, wie zuletzt die Festnahme eines Tat­verdächtigen nach dem Mord am kleinen Christian aus Berlin oder die Ergreifung des mutmaßlichen Mörders im Fall Moshammer, wie effektiv diese Technologie sei. Wie groß die Möglichkeiten seien, durch Nutzung gespeicherter Daten Verbrechen aufzu­klären, zeige ein Blick in die Statistik, erläuterte der CDU-Abgeordnete. Insbesondere in Hessen sei man gerade aus diesem Grunde bestrebt, die Zahl der jährlichen DNA-Analysen unter Ausnutzung der rechtlich bestehenden Möglichkeiten weiter zu stei­gern.

In der gemeinsamen Verbunddatei zwischen den Landeskriminalämtern und dem Bundeskriminalamt seien bundesweit insgesamt 431.768 Datensätze vorhanden, davon 354.637 DNA-Muster von Personen und 77.131 von Spuren. Jeden Tag kämen bundesweit zwischen 200 und 300 Datensätze hinzu. Von den gesamten Datensätzen entfielen auf Hessen 37.204 (29.217 Personen-Datensätze und 7.987 Spuren-Datensätze). Im Jahr 2005 seien von Hessen bisher 4.850 Datensätze in die DNA-Analyse-Datei eingestellt worden (3.559 Personen-Datensätze und 1.291 Spuren-Datensätze). Hessen liege damit unter den Bundesländern auf Platz 4 der Anzahl der in die DNA-Analyse-Datei eingestellten Daten. Auch im Bereich der so genannten Trefferstatistik, die bezeichne, in wie vielen Fällen ein Zusammenhang zur Tatortspur oder zum Täter hergestellt werden konnte, nehme Hessen einen vorderen Platz ein. Mit 3.904 Treffern von bundesweit 30.196 Treffern rangiere Hessen auf Rang 3.

„Der DNA-Abgleich ist das Ermittlungsinstrument des 21. Jahrhunderts“, so der CDU-Abgeordnete. Sich dem vollen Potenzial dieser Technik zu verschließen und die Möglichkeiten der Erkenntnisgewinnung durch die DNA-Verbunddatei zur Aufklärung und auch Abschreckung von schwersten Straftaten nicht umfassend zu nutzen, sei grob fahrlässig, so Wintermeyer.