Wintermeyer: „Luxuspensionen der Al-Wazir-Grünen unanständig“

„Unser Modell ist kostengünstig, verfassungsrechtlich haltbar und fair“

„Eine private Altersversorgung nach den Vorstellungen der Al-Wazir-Grünen führt zu genau den Luxuspensionen, die diese so lautstark ablehnen. Das ist unvertretbar und unanständig. Deshalb lehnen wir das Gesetz ab“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Axel Wintermeyer. „Anhand des Gesetzentwurfes der Grünen, den diese nach monatelangem Zögern vorgelegt haben, werden die eklatanten Defizite eines Systemwechsels erst recht offenbar. Diese können jetzt sehr konkret aufgezeigt und diskutiert werden“, erläuterte Wintermeyer.

„Der von den Al-Wazir-Grünen propagierte Systemwechsel wäre teurer. Die hessischen Grünen vernachlässigen in ihren Berechnungen die Steuer- und Zinsverluste völlig. Eine Verschiebung der Berufstruktur wäre eine weitere Folge, weil keine Abrechnung von anderen Versorgungsansprüchen vorgesehen sei. Die Altersstruktur im Landtag würde sich verschieben und gleiche Versorgung für gleiche Zugehörigkeit wäre nicht gegeben“, nannte Wintermeyer die Gegenargumente. Die CDU-Fraktion habe von Anfang an für größtmögliche Transparenz gesorgt und alle Argumente, Zahlen und Berechnungen, die gegen den Systemwechsel sprechen, auf den Tisch gelegt. Der Bund der Steuerzahler Hessen und alle Beteiligten wie auch die Presse seien von Anfang an in die Überlegungen der CDU-Fraktion einbezogen worden und hätten sich öffentlich damit auseinandergesetzt. „Der Bund der Steuerzahler ist gebeten worden, zu unserem Modell und unseren Berechnungen konkret Stellung zu beziehen. Das ist bis heute bezeichnenderweise nicht erfolgt. Im Rahmen einer öffentlichen Sachverständigenanhörung zu den vorliegenden Gesetzentwürfen werden die Defizite des Al-Wazir-Gesetzes offen zu Tage treten“, erklärte der CDU-Abgeordnete.

Die Grünen seien mit ihrem Gesetzentwurf aufgrund der Berechnungen von CDU und SPD bereits zurückgerudert. So wollten sie Abgeordneten nach 20 Jahren Zugehörigkeit zum Landtag keine monatliche „Altersvorsorgeentschädigung“ mehr zahlen. „Es bleibt aber dabei, dass auch mit dieser Einschränkung Abgeordnete zukünftig aus Steuergeldern finanzierte Pensionen von deutlich über 7.000 Euro für 20 Jahre Abgeordnetentätigkeit erhalten würden“, wies Wintermeyer nach und wies ergänzend darauf hin, dass zu dieser „Luxuspension“ zukünftig noch Ansprüche aus weiteren Versorgungsansprüchen treten würden. Wer als Abgeordneter mit 25 Jahren in den Landtag komme und mit 45 Jahren ausscheide, könne noch 20 Jahre einen weiteren Beruf ausüben und sich eine weitere Versorgung aufbauen. Diese trete anrechnungsfrei zu den 7.000 Euro zusätzlich hinzu, so dass die Rente des ehemaligen Abgeordneten am Ende 10.000 Euro ohne weiteres übersteigen werde. „Solche Pensionen sind mit Anstand nicht durchsetzbar“, so Wintermeyer.

Nach der noch geltenden Regelung zur Abgeordnetenversorgung im Hessischen Landtag würden Abgeordnete maximal 4.756 Euro nach 22 Jahren Landtagszugehörigkeit erhalten. Dieser Zeitraum würde nach dem Gesetzentwurf von CDU und SPD auf 24 Jahre verlängert. Durch die Anrechnungs- und Kappungsgrenzen für weitere, außerhalb des Mandates erworbene Versorgungsansprüche, würden derzeit den 137 Versorgungsempfängern im Hessischen Landtag durchschnittlich nur 2.400 Euro ausgezahlt. 86 ehemalige Abgeordnete würden derzeit einer solchen Anrechnung unterliegen. „Insgesamt werden die Rentenzahlungen nach dem Gesetzentwurf von CDU und SPD durch die Anhebung des Rentenbezugsalters um fünf und der Mindestzugehörigkeitsdauer auf acht Jahre um bis zu 20 Prozent im Verhältnis zum bestehenden System reduziert“.

Nach wie vor sei weder seitens des Bundes der Steuerzahler, noch seitens der Grünen widerlegt, dass die Vollkosten einer privaten Altersvorsorge für den Steuerzahler in der Regel deutlich über denen des bestehenden Modells lägen. Nach dem Grünen-Modell würden den Abgeordneten monatlich 1.500 Euro zur Verfügung gestellt, die nicht Teil der Grundentschädigung würden und damit nicht dem regulären Einkommenssteuersatz unterliegen. Infolge der Steuerbegünstigung solcher Beiträge zur Altersvorsorge und der aus diesen Beiträgen erzielten Rente würden dem Staat und Steuerzahler Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe entgehen, während die staatliche Rente nach dem Modell von CDU und SPD voll versteuert werde.

Als „eklatant verfassungswidrig“ bezeichnete Wintermeyer die von den Grünen beabsichtigte Regelung, dass für Abgeordnete, die bisher dem Landtag schon angehören, zukünftig eine Kappung der bereits nach alter Gesetzgebung erworbenen Versorgungsansprüche und der nach der neuen Vorsorgeregelung erzielten Rentenzahlungen bei 71,75 Prozent der Grundentschädigung erfolgen solle. Für neue Abgeordnete, die ab der 17. Wahlperiode in den Landtag eintreten, sei eine solche Kappung nicht vorgesehen. Zudem könnten Abgeordnete, die in jungen Jahren in den Landtag gewählt würden infolge der Kapitalisierung der Altersvorsorgezahlungen wesentlich höhere Pensionen erzielen, als neue Abgeordnete mittleren Lebensalters. „Eine solche Zwei-Klassen-Gesellschaft, die zwangsläufig zu einer durchdringenden Änderung der Alters- und Berufsstruktur im Landtag führen wird, lehnen wir ab“, machte der CDU-Politiker deutlich.

„Aus diesen Gründen halten wir alleine die Reduzierung der Pensionsansprüche im bestehenden System für eine kostengünstige, verfassungsrechtlich haltbare und faire Lösung“, so Wintermeyer abschließend.