Wintermeyer: „Keine Chance für grüne Selbstbedienung“ – Keine Doppelfinanzierung von Parteien und Wählergemeinschaften

Wahlkampfkostenerstattung

„Nur auf den ersten Blick ist der Antrag der Grünen das übliche Wahlkampfgetöse“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, zum heute von den Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur kommunalen Wahlkampfkostenerstattung für Wählergemeinschaften: „Dahinter steht ein Versuch, durch die Hintertür eine Besserstellung der den Grünen nahe stehenden Wählergemeinschaften zu Lasten der anderen Parteien zu erreichen.“

„Mit uns wird es keine Doppelfinanzierung für Parteien und ihnen nahe stehenden Wählergemeinschaften geben“, stellte Wintermeyer klar. Aus diesem Grund habe die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf der Grünen heute in der ersten Lesung abgelehnt.

Der CDU-Politiker führte abschließend aus: „Der Gesetzentwurf der Grünen beeinträchtigt das Gebot der Chancengleichheit in unerträglicher Weise: Nur die Grünen haben von den im Landtag vertretenen Parteien nennenswerte Wählergemeinschaften und profitieren daher alleine von ihrem Gesetz. Wer allerdings Landtagswahlkampfkostenerstattung erhält, kann nicht auch noch auf kommunaler Ebene abkassieren.“