Axel Wintermeyer: „Skandal-Schiedsrichter Hoyzer gehört vor Gericht und nicht in die Talkshow!“

Wiesbaden. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer ist irritiert über das Verhalten der Hauptperson im Schiedsrichter-Skandal. Der 25jährige Robert Hoyzer versucht sich medienwirksam als Opfer rein zu waschen. Stein des Anstoßes war der Auftritt des Skandal-Schiedsrichters in der Johannes B. Kerner Talkshow. Gegen den Mann, der für 67000 Euro und einen Fernseher den deutschen Fußball verriet und mehrere Spiele durch seine Entscheidungen verpfiff, ermittelt derzeitig die Berliner Staatsanwaltschaft. Ihm drohen bis zu 10 Jahre Haft für bandenmäßig organisierten Betrug.

„Der Täter gehört vor Gericht und nicht ins Fernsehen“, so der Abgeordnete. „Es darf nicht angehen, dass eine Person wie Hoyzer Aufmerksamkeit bekommt und wohlmöglich noch Kapital aus seinen kriminellen Machenschaften schlägt“.

Der Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer versuchte sich bei Johannes B. Kerner von Beginn an reumütig darzustellen und versicherte vollstes Verständnis für die negativen Reaktionen, die seine Person seit Bekannt werden des Skandals erfahren habe. „Dieses kalkulierte „Buße-Verhalten“ von Hoyzer und seine juristisch wohlüberlegten Aussagen in der Kerner-Sendung zeugen weder von Einsicht noch von Reuegefühl. Es muss sichergestellt werden, dass, ein Verbrecher aus seiner Tat keinerlei Gewinn erzielen kann“, so Wintermeyer, der sich auch dafür aussprach, dass sämtliche Einnahmen aus dem „medialen Buße-Feldzug“ Hoyzers den geschädigten Vereinen zukommen sollen.

Der Rechtsexperte Wintermeyer weist in diesem Zusammenhang auf die Problematik hin, das unter Umständen Herr Hoyzer straffrei aus dieser Sache kommen kann, da die Manipulation des Spiels selbst – also das Verpfeifen, etwa die Verweigerung eines Elfmeters – strafrechtlich nicht sanktioniert werden kann. Diese Lücke im Strafrecht muss nach Ansicht Wintermeyers geschlossen werden.

„Was man den Leuten vorwirft, ist kein Kavaliersdelikt sondern eine unrechtmäßige Bereicherung durch Spielmanipulation. Sie haben Geld eingenommen, auf das sie keinen Anspruch hatten, und es gibt Geschädigte, denen das Geld unlauter entzogen ist. Das ist die Straftat, um die es geht“, so Wintermeyer und fügte hinzu: „Das Verpfeifen eines Spiels ist dann eine Vorbereitungshandlung zu diesem Betrug. Diese Vorbereitungshandlungen sind – für sich allein genommen – allerdings nicht strafbar. Hier müsste der Gesetzgeber reagieren und die Lücke im Strafrecht ein für alle mal schließen!“.