„Blankziehen gegen den Terrorismus?“

Ein Beitrag von Axel Wintermeyer, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag

Es war abzusehen. So wie es nach (vereitelten) terroristischen Anschlägen oder sonstigen Unglücksfällen immer kommt, debattieren Deutschland und große Teile der westlichen Welt wieder ein Mal, wie man solche Ereignisse verhindern kann. Thema diesmal: Die sogenannten „Körperscanner“. Es ist völlig richtig, dass sich Politik und Gesellschaft darüber Gedanken machen, wie man dem gewaltsamen internationalen islamistischen Terrorismus beikommen kann. Es muss dabei jedoch bedacht werden, dass „Nacktscanner“ oder unpolemischer gesagt, Ganzkörperscanner hierbei nicht alleine das Allheilmittel sind.

In politischen Parteien und in der Gesellschaft kommt die Diskussion über die Sicherheit der Bevölkerung immer dann auf, wenn unheilvolle Ereignisse den Lauf der Zeiten beeinträchtigen. Am ersten Weihnachtsfeiertag scheiterte ein Anschlag auf den Airbus 330, der sich auf dem Flug von Amsterdam nach Detroit befand, nur am defekten Zündmechanismus des Sprengstoffs sowie dem beherzten Eingreifen eines niederländischen Passagiers, ohne den die aktuelle Diskussion sicher in noch größerer Unruhe verlaufen würde.

Dabei scheint nach nicht mal einer Woche das Allheilmittel gefunden: „Körperscanner“ heißt das Zauberwort, das aus Sicherheitskreisen zur Verhinderung weiterer gleichgelagerter Attentate in die Öffentlichkeit geworfen wurde. In Russland beispielsweise werden diese Geräte seit Jahren – wie nicht anders zu erwarten – ohne großen Widerstand der russischen Öffentlichkeit vor allem zur Verhinderung von Anschlägen mit tschetschenischem Hintergrund genutzt. Einen Anschlag auf eine russische Passagiermaschine hat es seither nicht gegeben. Doch bedeutet dies, dass uns alleine der „Scanner“ das Gefühl der Sicherheit im Luftverkehr zurückbringt?

Die Antwort hierauf ist nicht einfach: Fakt ist, dass jedes Mittel, das das Aufspüren von Waffen, Sprengstoff oder sonstigen potenziellen Angriffsobjekten erleichtert, für eine verstärkte Sicherheit sorgt. Daher sollte man dann auch den Einsatz neuester Technologien wie einem Durchleuchtungsgerät nicht von vornherein verteufeln, sondern vielmehr auf seinen Nutzen erproben. So mag es zwar stimmen, dass mit dem Einsatz der Scanner ein gewisser Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einhergeht; doch bestehen hier durch die Technik des Verfremdens geeignete Schutzmaßnahmen. Die Körperscanner der neuen Generation zeigen nämlich nicht den Körper des einzelnen Passagiers, sondern nur ein Piktogramm. Wer mehr Angst vor dem „Nacktscanner“ als vor einem Flugzeugabsturz hat, sollte sich überlegen, ob er damit richtig liegt. Wenn gewährleistet ist, dass sich der Einsatz der Körperscanner unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Passagiere, der gesundheitlichen Unbedenklichkeit  und dazu noch in angemessener Zeit vollziehen lässt, spricht nichts gegen deren Einführung. Denn letztendlich sollen die Geräte dabei helfen, das Fliegen für uns Menschen sicherer zu machen. Gewisse Einschränkungen müssen wir daher alle im Sinne unser aller Sicherheit mittragen, so lästig sie oft auch sein mögen. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage sprechen sich immerhin 63 Prozent der Befragten dafür aus, dass Reisende vor Flügen mit Scanner kontrolliert werden.

Unsere Gesellschaft muss sich immer wieder neu einigen: Auf ein Maß an Risikobereitschaft, aber auch auf einen Sicherheitsbedarf, dem wir gerecht werden müssen, mit dem aber dann Einschränkungen verbunden sind. Dabei darf man hier aber auch nicht dem Schein trügerischer Sicherheit erliegen. Alleine der Einsatz der „Körperscanner“ kann ebenfalls nicht zu 100 Prozent verhindern, dass es einem Terroristen gelingt, sich mit Sprengstoff oder Ähnlichem an Bord eines Flugzeugs zu schleichen. Doch der Staat und die Gesellschaft können sich vor dem Hintergrund des wachsenden internationalen Terrorismus im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger den neuen Herausforderungen der Technik nicht verschließen, sondern müssen sie sich zunutze machen. Die Diskussion sollte daher nicht auf Durchleuchtungsgeräte reduziert werden.

Eine denkbare Möglichkeit wäre daher auch der Einsatz von sogenannten „Profilern“, wie sie bei der israelischen Fluggesellschaft El Al eingesetzt werden. Diese Profiler filtern seit 30 Jahren erfolgreich potentielle Täter heraus und überwachen diese auch während eines Fluges. Zudem zeigen auch die Fehler, die den Behörden im Falle des „Weihnachtsattentäters“ unterlaufen sind, auf, dass potentielle Attentäter schon im Vorfeld effektiv erkannt und überwacht werden können. So stand der nigerianische Attentäter auf den Listen Terrorverdächtiger; gar der eigene Vater hatte die Behörden darauf hingewiesen. Zu allererst sollte es daher auch Aufgabe der Geheim- und Sicherheitsdienste sein, ihre vorhandenen Kenntnisse wirksam umzusetzen.

Erst durch das Zusammenspiel jedweder tauglicher und angemessener Mittel, kann es gelingen, die Terrorgefahr auf ein Mindestmaß reduzieren. Bleibt festzustellen: einhundertprozentige Sicherheit kann es heutzutage nicht geben – anstreben sollte man sie jedoch.