Axel Wintermeyer: „Interessen zwischen Arbeitsplätzen und Naturschutz sachgerecht abwägen“ – „Vorhaben nicht aus rein ideologischen Motiven verhindern“

„’Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.’ – Dieses biblische Sprichwort (Matthäus 5, 37) sollte auch die Fraktion der GRÜNEN berücksichtigen und nicht leichtfertig ‚Glaubenskriege’ ausrufen, wo es im Kern darum geht, sorgsamer mit Steuergeldern umzugehen“, entgegnete der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Axel Wintermeyer, der Kritik der Opposition am Engagement von Verkehrsminister Posch für ein einfacheres und effektiveres Planungsrecht bei Verkehrsprojekten. „Ständig wachsenden Anforderungen aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzrechtes haben in den vergangenen Jahren zu absurd langen Planungszeiten und steigenden Planungs- und Baukosten geführt. Teilweise dauert die Realisierung eines Vorhabens Jahrzehnte. Jahrzehnte, in denen die örtliche Wirtschaft auf eine bessere Anbindung an den Verkehr wartet oder Anwohner an Lärm und Dreck der Durchgangsstraßen leiden. Millionen, die alle Steuerzahler für den Schutz von einzelnen Tieren und Pflanzen aufbringen müssen, die an anderer Stelle in großer Zahl existieren. Hier muss wieder ein vernünftiger Ausgleich zwischen Naturschutz, Arbeitsplätzen und dem Schutz der Menschen gefunden werden“, so Wintermeyer.

„Statt immer nur auf jedes Einzelvorhaben zu blicken, kann ein umfassender und flächendeckender Schutz auch durch landesweite Artenhilfskonzepte oder durch konkrete Projekte im land- und forstwirtschaftlichen Bereich erreicht werden. Das ist oftmals zielgenauer, als zusätzliche Tunnel bauen zu müssen oder einzelne Tiere umziehen zu lassen“, erklärte Wintermeyer. Dieser Unfug koste bundesweit schätzungsweise über 400 Millionen Euro und verzögere einzelne Projekte in Hessen im Schnitt um vier Jahre. „Da muss man diskutieren dürfen, ob dem Schutzgut ‚Mensch’ im Verhältnis zum Umwelt- und Naturschutz noch ein ausreichender Stellenwert zukommt. Hier darf es keine ideologisch bedingten Denkverbote geben“, so Wintermeyer.