Erinnerungstafel für die Opfer des Volksaufstands in der DDR wird im Gebäude des Regierungspräsidiums Darmstadt angebracht

Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Axel Wintermeyer, hat heute dem Regierungspräsident des Regierungspräsidiums in Darmstadt, Johannes Baron, eine Erinnerungstafel zur Würdigung und zum Gedenken der Opfer des 17. Juni 1953 übergeben. Die Gedenktafel soll im Gebäude des Regierungspräsidiums Darmstadt angebracht werden und dauerhaft an die Opfer des Volksaufstands und des DDR-Regimes erinnern. „Der 17. Juni 1953 ist ein Schlüsselereignis der deutschen Nachkriegsgeschichte und darf niemals in Vergessenheit geraten. Im Kampf für Freiheit und Demokratie verloren zahlreiche Menschen ihr Leben und mehr als zehntausend Frauen und Männer wurden verhaftet oder jahrelang von der Stasi verfolgt“, erinnerte Axel Wintermeyer an die Opfer des Volksaufstands in der DDR vor 60 Jahren. Unzählige Flüchtlinge hätten nach der deutschen Teilung in Hessen eine neue Heimat gefunden. Dabei habe das Regierungspräsidium Darmstadt bei der Eingliederung der Bürgerinnen und Bürger in die Bundesrepublik und bei der Entschädigung der Opfer des DDR-Regimes Großes geleistet, betonte der Chef der Staatskanzlei.

Verbundenheit mit den Opfern
„Das Land Hessen fühlt sich den Opfern des Volksaufstands und der sozialistischen Diktatur in Deutschland verbunden. Die Hessische Landesregierung will die Erinnerung an den 17. Juni wachhalten und zugleich den mutigen Frauen und Männern, die sich gegen das menschenverachtende SED-Regime wehrten und selbstlos für Demokratie, Freiheit und Einheit eintraten, ein ehrendes Andenken bewahren. Aus Anlass des 60. Jahrestags des Volkaufstands in der DDR haben wir daher beschlossen, an diesem Ort eine Gedenktafel zu errichten. Sie soll uns daran erinnern, dass unsere Freiheit nichts Selbstverständliches ist und immer wieder verteidigt werden muss“, unterstrich der Staatsminister.

Während seiner Ansprache dankte Axel Wintermeyer auch dem anwesenden Regierungspräsidenten sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz: „Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten hier wichtige Hilfe für die Opfer. Das galt früher wie heute. Dafür spreche ich Ihnen meinen Dank aus“, so der Staatsminister.

„Ich freue mich, dass die Erinnerungstafel für die Opfer des Volksaufstands und SED-Regimes ihren Platz im Gebäude des Regierungspräsidiums in Darmstadt findet“, erklärte Regierungspräsident Johannes Baron. Die Anbringung der Gedenktafel an diesem Ort sei auch ein Zeichen der Wertschätzung für die über Jahre hinweg geleistete Arbeit des Regierungspräsidiums. Allein seit 2007 haben die hessischen Regierungspräsidien Opferentschädigungsleistungen in Höhe von rund 15,6 Millionen Euro gewährt, davon das Regierungspräsidium Darmstadt über 10 Millionen Euro. „Mit den bereitgestellten Mitteln haben wir den Geschädigten der DDR-Diktatur schnell und wirksam helfen können“, so Baron.

Lobende Worte für das Engagement aller Beteiligten
Auch Gerd Franke, der als Vertreter der Landesgruppe Hessen der VOS Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. anwesend war, fand lobende Worte für das Engagement aller Beteiligten:
„Die Anbringung einer Gedenktafel für die Opfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 betrachten wir mit großer Dankbarkeit und Genugtuung. Es ist ein notwendiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um den Widerstand gegen die kommunistische SED-Diktatur in angemessener Weise zu würdigen“, betonte Franke.

Abschließend dankte Axel Wintermeyer allen Menschen, die bei der Umsetzung des Vorhabens mitgeholfen haben. „Es ist der erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verdanken, dass wir diese Initiative binnen weniger Monate umsetzen konnten. Die Gedenktafel wird uns künftig nicht nur an die Opfer der SED-Diktatur erinnern. Sie wird uns auch stets in Erinnerung rufen, dass sich die Sehnsucht nach Freiheit nicht auf ewig verbannen oder wegsperren lässt“, sagte der Staatsminister.

Der Text auf den Tafeln lautet: „Zum Gedenken an die Opfer des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 und an alle Opfer des Kommunismus in Deutschland. Für das Unrecht, das ihnen widerfahren ist, gibt es keinen angemessenen Ausgleich. Dennoch wurde über die Regierungspräsidien des Landes Hessen den Opfern in vielen Fällen Hilfe und Entschädigung für das erlittene Unrecht gewährt. Die Hessische Landesregierung 17. Juni 2013“.