Klage gegen den Länderfinanzausgleich nutzt auch Städten und Gemeinden im Main-Taunus-Kreis

Wintermeyer und Heinz: „Das Geld der hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darf nicht in Berlin verprasst werden, sondern muss hier vor Ort zu Gute kommen.“

Vom Land Hessen fließt mehr Geld denn je an die hessischen Städte und Gemeinden. Mit über 4 Milliarden Euro Mittelzuweisungen über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) werde im kommenden Jahr erneut ein Höchststand der Förderung erreicht werden, teilten die beiden Landtagsabgeordneten aus dem Main-Taunus-Kreis, Staatsminister Axel Wintermeyer und Christian Heinz, mit.

„Allein zwischen 2009-2012 sind über den KFA rund 138 Mio. EUR vom Land Hessen an die Städte und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises geflossen“, betonte Wintermeyer und fügte hinzu: „Diese Mittel sind die Basis der Finanzierung der Gemeindeaufgaben, die den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zu Gute kommen.“

Das Land unternehme viel, um die Gemeinden bei ihren Aufgaben zu unterstützen, findet auch Abgordneten-Kollege Christian Heinz: „Ab 2014 fließt mehr Geld in die Kinderbetreuung denn je. Mit dem Kinderförderungsgesetz erhalten die Kita-Träger jährlich 424,5 Mio. EUR.“

Auch mit dem kommunalen Schutzschirm habe die Landesregierung eine wichtige Stütze für klamme Kommunen geschaffen.  Wintermeyer: „Das Land Hessen gewährt nicht nur Hilfe zur Schuldentilgung, sondern unterstützt auch mit einer Zinsvergünstigung von rund 400 Millionen EUR.“

Diese Förderung auf Höchstniveau sei auf Dauer nur möglich, wenn in Hessen mehr des von den hessischen Bürgerinnen und Bürger hart erarbeiteten Geldes übrig bleibe und nicht an andere Bundesländer abfließe, erklärten die CDU-Politiker.

Wintermeyer: „Hessen, Bayern und Baden-Württemberg finanzieren derzeit 13 andere Bundesländer über den Finanzausgleich. Müsste Hessen nur eine Milliarde weniger in den Länderfinanzausgleich einzahlen, erhielten die hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise Jahr für Jahr 230 Millionen EUR mehr.“

Vor diesem Hintergrund sei es geradezu unverantwortlich, dass die hessische SPD und die hessischen Grünen die Klage Hessens vor dem Bundesverfassungsgericht ständig torpedierten. „Das Geld der hessischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler darf nicht in Berlin verprasst werden, sondern muss hier vor Ort zu Gute kommen.“, so die Abgeordneten abschließend.