Wintermeyer: „Aktive Sterbehilfe darf nicht legalisiert werden“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, lehnt den Vorstoß des Hamburger Justizsenators Roger Kusch zur Freigabe der aktiven Sterbehilfe ab. „Der Schutz des menschlichen Lebens muss höchste Priorität haben. Dem tragen die strafrechtlichen Vorschriften Rechnung. Es gibt keinen Anlass, hier etwas zu verändern“, sagte Wintermeyer heute in Wiesbaden. Passive Sterbehilfe als Beendigung einer lebenserhaltenden Maßnahme bei unheilbar Kranken, deren Tod bevorstehe, sei auch in Deutschland von der Rechtsprechung in Ausnahmefällen als zulässig anerkannt worden. „Aber die aktive Tötung ist und muss strafbar bleiben. In vielen der angeblichen Mitleidstötungen ist Habgier der eigentliche Beweggrund und damit liegt ein Mord vor, der immer strafbar sein muss “, sagte der CDU-Politiker.

Der rechtspolitische Sprecher ergänzte: „Das Argument, die Rechtsordnung messe mit zweierlei Maß, weil die Schwangere fremdes Leben beenden dürfe, aber der Sterbende sein eigenes Leben nicht, ist kein durchschlagendes Argument. Denn die Abtreibung steht ebenso wie die Tötung auf Verlangen grundsätzlich unter Strafe; nur in Ausnahmefällen bleibt die Abtreibung straffrei.“ Den Konflikten in diesen Fällen trage der Gesetzgeber mit einer geringeren Strafandrohung Rechnung. „Wieso die Tötung auf Verlangen aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll, erschließt sich angesichts des ausgewogenen Systems des Lebensschutzes nicht“, sagte Wintermeyer. Dem ernsthaften Wunsch eines Betroffenen bei unheilbarer Krankheit, nicht mehr weiterleben zu wollen, könne mit dem geltenden Regelwerk ausreichend Rechnung getragen werden.