Wintermeyer: Lärmschutz darf nicht zurückstehen

„Wenn das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung jetzt Alternativen zur Südumfliegung prüft, darf der Schutz von Flörsheim, Raunheim und Teilen Rüsselsheims vor zusätzlichem Lärm nicht zurückstehen“, erklärte der CDU-Landtagsabgeordnete Axel Wintermeyer in einer ersten Bewertung der gestrigen Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VHG). Die Bewertung der Entscheidung und ihrer Auswirkungen sei zwar ohne Vorliegen der Urteilsgründe kaum möglich. Dennoch sei klar, dass die Sicherheit des Flugverkehrs eine herausgehobene Rolle bei der Planung von Flugrouten spielen müsse. „Es kann aber nicht sein, dass zusätzlicher Flugverkehr in Regionen verlegt wird, die ohnehin bereits höchstbetroffen sind“, fordert Wintermeyer. Hierunter leide die Solidarität der Region. Die „schnelle“ Forderung der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) nach einer Verlagerung zusätzlicher Flüge Richtung Nordwesten „muss klar abgelehnt werden“, so der Landtagsabgeordnete. Daher begrüße er nicht nur die Ankündigung des Bundesamtes, gegen die gestrige Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Er fordere gleichzeitig das BAF und die DFS dazu auf, „bei ihren Überlegungen intensiv die Fluglärmkommission einzubeziehen, damit der Schutz der Region und hier lebenden Menschen von Anfang vor weiterer Belastung von Anfang an eine wesentliche Rolle spielen“.