Enquete-Votum gegen Import embryonaler Stammzellen

Der CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Arbeitsforums Bioethik der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, hat das Abstimmungsergebnis in der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Bundestages gegen einen Import embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken nachdrücklich begrüßt. 17 Mitglieder votierten dabei gegen jegliche Forschung mit embryonalen Stammzellen, sieben Mitglieder wollen Stammzellenforschung nur unter strengsten Auflagen zulassen. Dabei war auch eine doppelte Stimmabgabe möglich. Wintermeyer stellte heraus, daß der Bundestag an diesem Votum nicht einfach vorbeigehen könne. „Dieses Votum wird die Entscheidung des Bundestages im Januar sicherlich entscheidend beeinflussen, was im Sinne eines optimalen Lebensschutzes nur zu begrüßen ist“, sagte Wintermeyer.

Auch die Entscheidung des Nationalen Ethikrates, der sich Anfang Dezember äußern wolle, werde von dieser Einschätzung abhängen, meinte Wintermeyer. Bedauerlich sei jedoch, so der CDU- Abgeordnete, daß sich die Kommission nicht zu einer Empfehlung an die Abgeordneten habe durchringen können. „Wer A sagt, muß auch B sagen“, hob Wintermeyer hervor, auch wenn es in dieser fundamental wichtigen Frage um eine Gewissensentscheidung jedes einzelnen Abgeordneten gehe. Schließlich werde mit dem Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland eine Hintertür geöffnet, die dem Geist des Embryonenschutzgesetzes widerspreche. Der Import sei also ein erster Schritt zur ungehinderten Zulassung der Forschung an menschlichen Embryonen. „Darüber hinaus werden nach wie vor wichtige und ethisch unbedenkliche Alternativen zur embryonalen Stammzellenforschung, wie etwa die Zucht zahlreicher Gewebetypen aus einfachen Hautzellen oder die Technik des Eiplasmatransfers, nicht genügend beachtet“, kritisierte Wintermeyer. Die Industrie forderte er auf, die Forschung noch stärker auf tierische und adulte Stammzellen zu konzentrieren, die nachhaltig finanziell gefördert werden müsse. Mit diesen ethisch unproblematischen Verfahren könnten schon jetzt erstaunliche Forschungs- und Therapieerfolge erzielt werden.

Begrüßenswert sei auch der Beschluß des Sonderausschusses für Humangenetik des Europaparlaments, eine Empfehlung gegen die Förderung embryonaler Stammzellenforschung mit EU-Geldern abzugeben und auch den Eingriff in die menschliche Keimbahn abzulehnen. Damit habe sich der Sonderausschuß eindrucksvoll gegen die einseitige Haltung des Industrieausschusses gewandt. „Damit wird auch auf europäischer Ebene eine eindeutige Position zum Schutz der Menschenwürde formuliert“, sagte der CDU- Abgeordnete. Darüber hinaus müßten aber auch strafrechtliche Vorkehrungen gegen bestimmte Techniken in Europa getroffen werden. Nicht nur ein Verbot des reproduktiven Klonens sei nötig, sondern auch ein Verbot des sogenannten therapeutischen Klonens. „Dieses Verfahren hat gerade nichts mit Therapie zu tun, sondern bedeutet die Ausbeutung des weiblichen Körpers zur Gewinnung einer großen Zahl von Eizellen“, so Wintermeyer abschließend.