Bericht der Renesse-Kommission bestätigt präventiven Handlungsbedarf

Der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Arbeitsforums „Bioethik“ der hessischen CDU, Axel Wintermeyer, hat den Abschlußbericht der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Bundestages unter Vorsitz der Abgeordneten Margot von Renesse ausdrücklich inhaltlich begrüßt und insbesondere die deutliche Absage an die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) als „vorausschauend und verantwortlich“ bezeichnet. Im Gegensatz zu dem von Bundeskanzler Schröder (SPD) eingesetzten „Nationalen Ethikrat“, dem jede parlamentarische Legitimation fehle, habe die Parlamentskommission durch die „hervorragende Arbeit“ der 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen auch den in der Bevölkerung vorherrschenden Meinungen Rechnung getragen und gezeigt, dass das Parlament „sachkundig und unter Beachtung der maßgeblichen ethischen und rechtlichen Maßstäbe berate“.

Wintermeyer zeigte sich besonders erfreut darüber, dass die Kommission Forderungen nach der effektiven Ausgestaltung des Datenschutzes im Bereich der Genforschung und der Fortpflanzungsmedizin, die er selbst schon seit langem erhebe, endlich aufgenommen habe. Schon vor fast einem Jahr habe er darauf hingewiesen, dass die humangenetische Forschung eine Fülle neuer Diagnosemöglichkeiten eröffne, die aber auch eine große Zahl von Problemen mit sich brächten. Therapiemöglichkeiten aber bei weitem nicht den neu hinzu gewonnenen diagnostischen Fähigkeiten entsprächen. „Der zunehmenden Bedeutung der Gendiagnostik muss man durch Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen gerecht werden, die den Schutz des Betroffenen vor einem nicht erlaubten Zugriff bzw. Missbrauch der Gen-Daten durch Dritte sicherstellt“, unterstrich Wintermeyer.

Vor allem im Versicherungs- und Arbeitsrecht erkenne er großen gesetzlichen Handlungsbedarf. Nachteile beim Zugang zu Arbeitsplätzen, im Arbeitsleben und beim Zugang zu Versicherungsleistungen einschließlich der Kranken- und Lebensversicherung aufgrund fehlenden bzw. ungünstigen Gentests müssten unbedingt vermieden werden. „Der Betroffene hat auch ein „Recht auf Nichtwissen“ seiner genetischen Veranlagung“, betonte Wintermeyer.

Auf der anderen Seite sei es etwa für Arbeitnehmer in gesundheitlich nicht ungefährlichen Arbeitsbereichen wichtig, etwa genetisch bedingte Allergien oder andere gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. „Hier könnte Gendiagnostik weiterhelfen. Dies alles muss aber gesetzlich geregelt werden“, forderte Wintermeyer und schloss sich damit dem Verlangen der Renesse-Kommission an. Noch habe der Gesetzgeber die Möglichkeit, präventiv einzugreifen und müsse nun schnellstmöglich im Sinne des Gen-Datenschutzes handeln.

Die deutliche Ablehnung der PID fand die uneingeschränkte Zustimmung Wintermeyers. „Diese Methode macht das Lebensrecht des Embryos von seiner genetischen Veranlagung abhängig und führt zu einer Selektionsentscheidung“, begründete Wintermeyer seine Ablehnung. In der weiteren Diskussion will sich Wintermeyer als Vorsitzender des CDU-Arbeitsforums „Bioethik“ weiter „leidenschaftlich gegen die Zulassung der PID einsetzen“.