Axel Wintermeyer: „Rot-Grün verhindert Ausweisung schwerkrimineller Ausländer!“

Rechtsausschuss verurteilt Gesetz über den Europäischen Haftbefehl

Der Rechtsausschuss hat heute auf Antrag der CDU-Fraktion das vom Bundestag mit rot-grüner Mehrheit am 16. Juni 2004 beschlossene Europäische Haftbefehlsgesetz (EuHbG) verurteilt. „Mit dem Gesetz verhindert Rot-Grün die Abschiebung von verurteilten schwerstkriminellen Ausländern“, kritisierte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Axel Wintermeyer.

„Ohne Not hat die rot-grüne Regierungsmehrheit in Berlin die Möglichkeiten der Überstellung von verurteilten ausländischen Straftätern zur Strafverbüßung im Ausland erheblich erschwert“, stellte der CDU-Rechtsexperte fest. Das Gesetz ermöglicht Ausländern, die eine so genannte „familiäre Lebensgemeinschaft“ mit legal in Deutschland lebenden Partnern angeben, sich einer Ausweisung oder Rücküberstel­lung ins Ausland zu verweigern.

„Die Behauptung, mit einem legal in Deutschland lebenden Partner oder mit einem Deutschen eine Lebensgemeinschaft zu führen, wird in der Praxis nur schwerlich widerlegbar sein“, sagte dazu der CDU-Politiker. Nach Meinung von Wintermeyer führe das in der Praxis dazu, dass auch Ausländer, die ihren Lebensmittelpunkt nicht wirklich dauerhaft in Deutschland haben, einreisen würden, um in den Genuss der – im internationalen Vergleich – angenehmeren Haftbedingungen in Deutschland zu kommen.

„Jeder weiß, dass die Gefängnisse hohe Kosten für die Länder bedeuten“, so Axel Wintermeyer, „pro Jahr hat Hessen für jeden dieser ausländischen Kriminellen Haftkosten von mindestens 38.000 Euro zu tragen. Hinzu kommt das Sicherheitsrisiko. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem europaweiten ‚Hafttourismus‘ in das Bundes­gebiet.“