Axel Wintermeyer: „Streitschlichtung in Hessen hat eine Zukunft“

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Axel Wintermeyer, hat das Ergebnis der heutigen Expertenanhörung zum Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Ausführung des § 15 a EGZPO als eindrucksvolle Bestätigung des Gesetzentwurfes gewertet.

„Die Einführung der vorgerichtlichen obligatorischen Streitschlichtung ist auch aus unserer Sicht ein Erfolgsmodell, das weitergeführt werden muss. Die Gerichte durch außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren zu entlasten ist ein äußerst vernünftiges Ziel, das zumindest in Teilen Hessens erreicht worden ist“, so Axel Wintermeyer.

Allerdings sei es auch erforderlich gewesen, den Anwendungsbereich der zwingenden Schlichtungsverfahren zu beschränken. Die in dem Gesetzentwurf enthaltene Herausnahme der vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 750 Euro sei zwingend, da gerade dieser Bereich – wie sich in der Praxis gezeigt habe – nicht für eine Streitschlichtung geeignet sei. „Dies wurde uns auch von allen Wissenschaftlern und dem weit überwiegenden Teil der Praktiker in der Anhörung eindrucksvoll bestätigt. Alle anwesenden Professoren haben bestätigt, dass auch in Nordrhein-Westfalen und Bayern ebenso wie in Hessen im Bereich der vermögensrechtlichen Streitigkeiten die obligatorische Inanspruchnahme des Schiedsgerichtes von den Betroffenen als lästig empfunden werde“, so der CDU-Politiker.

Die „Flucht in das Mahnverfahren“ führe gerade nicht zu dem gewünschten Ziel, der Entlastung der Justiz, sondern zu einer doppelten Belastung. Daher sei es konsequent und folgerichtig, dass die Landesregierung diesen Teilbereich aus dem Anwendungsbereich des Ausführungsgesetzes § 15 AEGZPO herausgenommen habe. „Dies wurde uns auch durch die Praktiker, sei es seitens der Gerichte oder seitens der Industrie- und Handelskammer, der hessischen Handwerkskammern und des Mieterbundes, eindrucksvoll bestätigt“, so der CDU-Rechtsexperte.

Dass der SPD nichts anderes mehr einfalle, als jetzt zu bemängeln, dass der Justizminister und der Staatssekretär nicht die ganze Zeit über anwesend waren, zeige deutlich, dass sie schon gar nicht mehr zur inhaltlichen Argumentation im Stande sei. Nicht umsonst verfügten ein Minister und auch ein Staatssekretär über Beamte der Fachabteilungen, deren Aufgabe die Vor-, Auf- und Nachbereitung einer solchen Anhörung sei. Außerdem, so betonte Axel Wintermeyer, habe bereits zuvor eine umfangreiche Regierungsanhörung durch das Ministerium stattgefunden und schon anhand der schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen der Ausschussanhörung sei eindeutig erkennbar gewesen, dass keine neuen Argumente vorgetragen werden.

„Die Anwesenheit von bestimmten Personen zu verlangen ist nichts anderes als das altbekannte Spiel der Opposition, Sachthemen durch persönliche Angriffe zu überdecken. Angesichts des eindeutigen Ergebnisses der Anhörung hätte die SPD besser daran getan, dem Gesetzentwurf zuzustimmen“, so Axel Wintermeyer.