Wintermeyer: „Altersversorgung wird um 20 Prozent reduziert“

Erste Lesung Abgeordnetenversorgung

Die jetzt gefundene Regelung zur Versorgung der Abgeordneten sei 20 Prozent günstiger als die bisherige und erfülle alle wichtigen Anforderungen, so der Vize-Präsident des Hessischen Landtages und Abgeordnete der CDU-Fraktion, Frank Lortz, und der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Axel Wintermeyer. „Eine angemessene Altersversorgung von Abgeordneten ist Teil der verfassungsmäßig gebotenen Unabhängigkeit des Mandates. Sie muss die verschiedenen Erwerbsbiografien der Abgeordneten berücksichtigen. Eine ausgewogene Berufs- und Altersstruktur der Abgeordneten im Landtag ist sicherzustellen. Die Regelung muss bei gleichen Mandatszeiten zu gleichen Auszahlungsbeträgen führen und für den Steuerzahler tragbar und transparent sein. Diesen Anforderungen wird das Modell von CDU und SPD gerecht“, erklärten die beiden CDU-Politiker heute anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes von CDU und SPD zur Neuregelung der Abgeordnetenversorgung in Hessen.

Der Gesetzentwurf sehe vor, dass ab der 17. Wahlperiode das Bezugsalter für die Abgeordnetenversorgung von 55 auf 60 Jahre hoch gesetzt wird. Zukünftig müssten Abgeordnete nicht mehr nur sechs, sondern acht Jahre dem Landtag angehört haben, um eine Mindestpension zu erhalten. Zur Erreichung des Höchstanspruches müssen sie zukünftig 24 statt bisher 22 Jahre Mitglieder des Landtags gewesen sein. Die durchschnittliche Mandatsdauer im Hessischen Landtag beträgt zurzeit elf Jahre. „Im Ergebnis verzichten die Abgeordneten durch diese Anpassung auf bis zu 20 Prozent ihrer Pensionsansprüche. Haben sie bisher nach sechs Jahren einen Mindestanspruch von 1.840 Euro gehabt, haben sie zukünftig rechnerisch für diesen Zeitraum nur Anspruch auf 1.350 Euro“, so Wintermeyer und Lortz. Das Hochsetzen des Bezugsalters auf 60 Jahre entspreche der Anpassung an die Lebenswirklichkeit. Nach Berechnungen des Verbandes der Deutschen Rentenversicherungsträger betrage das Rentenzugangsalter derzeit durchschnittlich 60,9 Jahre für Männer und 61,4 Jahre für Frauen.

„Das von den Grünen und dem Bund der Steuerzahler propagierte Modell einer Privaten Altersvorsorge muss nach sorgfältiger Prüfung abgelehnt werden“, erklärten die CDU-Politiker. Dieses sei für den Steuerzahler weder billiger, noch sei es transparent. Die diskutierte Zahlung von zusätzlichen 1.500 Euro zur Grundentschädigung stelle ein steuerpflichtiges Einkommen dar, das aber infolge der Riester-Gesetzgebung vom steuerpflichtigen Abkommen abgesetzt werden könne. Zudem seien die auf der Grundlage dieser Zusatzzahlungen erwirtschafteten, privaten Rentenzahlungen ebenfalls steuerbegünstigt, während eine staatliche Rentenzahlung voll versteuert werden müsse. Bereits die damit einhergehenden Steuerverluste verteuerten daher für den Steuerzahler das von den Grünen und dem Bund der Steuerzahler favorisierte Modell der Privaten Altersvorsorge deutlich gegenüber einer Pensionszahlung durch den Landtag. „Zur Transparenz gehört, auch die Steuerverluste und damit die tatsächlichen Kosten der Privaten Altersvorsorge offen zu legen“, unterstrichen Lortz und Wintermeyer.

Geradezu abwegig sei aber die Argumentation des Bundes der Steuerzahler, vermeintliche Rücklagen für eine staatliche Versorgung in die Kosten einzuberechnen. Während dem Landeshaushalt bei einer privaten Altersvorsorge für jeden Abgeordneten monatlich 1.500 Euro als tatsächliche Auszahlung entzogen würden, würde im bisherigen System erst Geld fließen, wenn die Abgeordneten das Pensionszeitalter erreicht haben.

Durch das Grünen-Modell der privaten Altersvorsorge würden schließlich vor allem Abgeordnete begünstigt, die mit jungen Jahren in den Landtag kämen, während ältere Abgeordnete deutlich benachteiligt würden. Nach elf Jahren Mandatsdauer komme ein Abgeordneter, der mit 25 Jahren in den Landtag eintrete, schon 5000 Euro Rentenzahlungen, während er bei einem Eintrittsalter von 45 Jahren 2000 Euro erhalte.

Im Gegensatz zum Modell von CDU und SPD addieren sich zu den privaten Renten dann noch Versorgungsansprüche, die aus einer beruflichen Tätigkeit vor, während und nach der Mandatszeit erzielt wurden. Derzeit zahle der Landtag seinen 137 Versorgungsempfängern auch wegen der Anrechnungs- und Kappungsgrenzen im Durchschnitt 2.400 Euro statt des Höchstsatzes von 4.756 Euro aus. „Auch die damit einhergehende Ersparnis von Steuermitteln taucht in den Berechnungen des Bundes der Steuerzahler und der Grünen nicht auf“, so Lortz und Wintermeyer.

Bevorzugt würden auch Beamte, die doppelt kassieren könnten. „Damit ist keine ausgeglichene Alters- und Berufsstruktur der Landtagsabgeordneten mehr gegeben“, machten die CDU-Politiker deutlich. „Wir sehen uns in einer Gesamtverantwortung sowohl für die Steuerzahler, aber auch das Interesse unserer gesamten Gesellschaft an einer funktionierenden, repräsentativen Demokratie“, so Lortz und Wintermeyer abschließend.