Wintermeyer: „Herr Scheer schwebt im freien Rechtsraum“

Juristenschelte von SPD-Scheer

Als „ungehörig und frei von Rechtskenntnissen“ hat der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Axel Wintermeyer, die „Gerichtsschelte“ des angeblichen SPD-Energiefachmannes Scheer, bezeichnet. „Herr Scheer hat überhaupt keine Ahnung von der Materie, über die er sich in seiner Pressemitteilung auslässt. Wenn Scheer behauptet, die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gehöre nicht zu den bei Bauvorhaben im Außenbereich zu berücksichtigenden Belangen, so ist das schlicht falsch“, stellte der Jurist Wintermeyer klar. In § 35 des von Scheer zitierten Baugesetzbuches steht exakt das Gegenteil: „Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet.“

„Es ist arrogant und anmaßend, was Herr Scheer sich heraus nimmt. Die Gerichte sind immer noch unabhängig in ihren Entscheidungen. Der Gipfel ist die Einbestellung der Initiatoren, um sie auf Linie zu bringen und die von oben verordnete Windkraft nicht nur gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Gefühlslage der Menschen zu erzwingen.“ Das „Kartenhaus“ von Herrn Scheer und Frau Ypsilanti breche endgültig zusammen.