Wintermeyer: „Bürokratieabbau sichert Arbeitsplätze im Main-Taunus-Kreis“

Hessische Landesregierung verdoppelt Grenze für freihändige Vergabe

„Das ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung kleiner und mittelständischer Betriebe vor Ort; das sichert Arbeitsplätze im Main-Taunus-Kreis“, freut sich der Hofheimer Wahlkreisabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU Fraktion im Hessischen Landtag, Axel Wintermeyer, über Änderungen im öffentlichen Vergabeverfahren.

Infolge eines Erlasses des Hessischen Wirtschaftsministeriums könnten die Hessischen Städte und Gemeinden ab dem 1. November dieses Jahres Handwerksaufträge bei einem geschätzten Auftragswert von bis zu 50.000 EUR ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren „frei Hand“ vergeben. Bisher galt hierbei eine Grenze von 25.000 EUR. Auch für Lieferungen und Leistungen, sei die Grenze von 10.000 auf 20.000 EUR verdoppelt worden. Damit werde das Verfahren vereinfacht und Bürokratie abgebaut.

„Hierin liegt vor allem eine Chance für kleine und mittlere Handwerksbetriebe berücksichtigt zu werden. Ich wünsche mir, dass davon Gebrauch gemacht wird“, appellierte Wintermeyer an die Städte und Gemeinden im Main-Taunus-Kreis, verdeutlichte aber zugleich, dass die veränderte Regelung kein Freibrief sei, denn „es gilt weiterhin, dass Wirtschaftlichkeit und Transparenz oberstes Gebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind.“