Wintermeyer:Selbstverständlich gilt die Koalitionsvereinbarung! – Keine rechtlichen Bedenken

Mit Blick auf einen in der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeine Zeitung erschienen Artikel zur Beteiligung der Kommunen am Länderfinanzausgleich erklärten die Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU- und der FDP-Fraktionen im Hessischen Landtag, Axel Wintermeyer und Leif Blum, heute in Wiesbaden: „Selbstverständlich gilt die Koalitionsvereinbarung!“. „Die Zielsetzung des Abbaus der Verschuldung zwingt uns zu einschneidenden Maßnahmen in der Haushaltswirtschaft.

„Wir werden daher die aus den Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen enthaltenen Nettozahlungsverpflichtungen des Landes im Länderfinanzausgleich mit den einzelnen Kommunen spitz abrechnen“, zitierten Wintermeyer und Blum aus dem Koalitionsvertrag. Das Finanzministerium sei gebeten worden, die „entsprechenden Vorbereitungen“ zu treffen. Rechtliche Bedenken bestünden nicht, betonten beide abschließend.