Antrag der SPD zum Ballungsraumgesetz Rhein-Main

Als „peinlichen und unüberlegten Aktionismus“ bezeichnete der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Axel Wintermeyer, den Antrag der SPD zum Ballungsraumgesetz Rhein-Main (Drs. 18/1629). „Die SPD scheint nicht einmal in der Lage zu sein, Gesetze genau zu lesen, denn dann hätte sie festgestellt, dass das Ballungsraumgesetz nicht wie von ihr behauptet zum 31.12.2010, sondern erst zum 31.12.2011 ausläuft. Wer Anträge ins Blaue formuliert, ohne einen Blick ins Gesetz zu werfen, macht deutlich, wie er auch sonst politisch agiert“, so Wintermeyer.

„Wieder einmal hat die SPD durch blinden Aktionismus und nicht durch Fachwissen geglänzt. Und morgen soll in einer Pressekonferenz mit großem Brimborium der SPD-Antrag präsentiert werden. Wir sind gespannt, was die Abgeordneten Grumbach und Weiß zu sagen haben. Meine Empfehlung deshalb: Erst lesen, dann schreiben und schließlich Pressekonferenzen abhalten“, so Wintermeyer.

Der SPD-Antrag entbehre jeder Grundlage und Substanz. Die Landesregierung und die sie tragende Fraktionen von CDU und FDP würden besonnen und überlegt die kommenden beiden Jahre zur Novellierung des Ballungsraumgesetzes nutzen.